BA R29 - Seefliegerhorst

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

BA R29

Seenotdienst

Bundesarchiv
Dienststellen und Einheiten des Seenotdienstes der Luftwaffe
RL 29
1941-1945
bearbeitet von Elfriede Frischmuth

Koblenz Juni 2009


Anm.: Ich möchte diese Zusammenfassung der Befehlsstruktur des Seenotdienstes von Frau Frischmuth weder kommentieren noch irgendwie verändern.
Diese Einleitung für das RL 29 des Bundesarchives ist einfach nur gut und spiegelt den Sachverhalt  trotz der komplexität der Befehlstruktur genauens dar! Außerdem sind im Anhang alle möglichen Quellen und Recherchemöglichkeiten zu diesem Thema zusammengefasst und aufgeführt.
Originalseite des Text

Aufgaben/Organisation
"Seenotdienst (Luft)". Als solcher war er ein Teil des "Seedienstes der Luftwaffe". Der Seenotdienst hatte die Aufgabe, in Seenot geratene Flugzeugbesatzungen zu retten, unabhängig davon, ob es sich um eigene oder feind-liche Besatzungen handelte. Darüber hinaus kam er allen in Seenot befindlichen Personen zu Hilfe, soweit dies seine Einsatzmittel und seine eigenen Aufgaben zuließen, barg noch schwimmende Seeflugzeuge und konnte gegebenenfalls mit Kran-anlagen ausgerüstete Flugsicherungsschiffe zur Bergung gesunkener Flugzeuge einsetzen [1].
Um in einem Seenotfall rasch und wirksam helfen zu können, mussten von geschultem Personal [2] Seenotflugzeuge [3] und seenoteigene Schiffe und Boote [4], ausgerüstet mit Seenotrettungs- und Signalmitteln [5], eingesetzt und dazu mit den nötigen, regional jeweils unterschiedlichen Instruktionen über Wolken- und Windverhältnisse, Nebel, Gezeiten, Seegang, Minenlage versehen werden. Das setzte eine entsprechende Organisation des Seenotdienstes mit einem gut durchdachten Nachrichtenapparat [6] voraus. Eine solche hat nach einer provisorischen Anfangsphase beim Luftkreiskommando VI (See), ab 4. Februar 1938 Luftwaffenkommando See, dem bis 21. März 1939 die Seefliegerverbände unter dem Kom-mandeur der Marinefliegerverbände (F. d. Luft) unterstellt waren [7], von 1939 bis August 1944 im Grundschema unverändert bestanden und sich in dieser Zeit voll bewährt.
Die Küsten mit den davor liegenden Seegebieten, zunächst die des Reiches, dann auch die der besetzten und verbündeten Länder, wurden in Abschnitte (Seenotbereiche) aufgeteilt und diese wiederum in kleinere Räume (Seenotbezirke) unterglie-dert. Für jeden Seenotbereich war eine Seenotzentrale (ab 1. Juni 1942 Seenotbereichskommando), für jeden Seenotbezirk eine der Zentrale unterstellte Seenotbezirksstelle (ab 1. Juni 1942 Seenotkommando) zuständig. Den Seenotzentralen, die ihre Standorte an Seefliegerhorsten hatten, oblag die Durchführung des Einsatzes. Ihnen unterstanden die Flugzeuge und Boote - zunächst nur einsatzmäßig -, die sie entweder selbst oder durch die unterstellten Bezirksstellen zum Einsatz bringen konnten. Einer oder mehreren Seenotzentralen konnte eine Führungsstelle (ab Sommer 1940 Seenotdienstführer) überge-ordnet sein, welche die Belange der ihr unterstellten Seenot-dienststellen bei der für einen Küstengroßabschnitt zuständi-gen Kommandobehörde der Luftwaffe, Luftflotte (Lfl.), Luftwaffen-Kommando (Lw.Kdo.), Fliegerkorps (Fl.Korps), zu vertreten hatte.
Fußend auf diesem Grundmuster, entwickelte sich die Organisation des Seenotdienstes ab Frühjahr 1939 wie folgt [8]: Zunächst wurde für die Friedenszeit eine Organisationsform vorgesehen, die auf einer Koppelung des zur Luftnachrichten-truppe gehörenden Flugsicherungsdienstes mit dem Seenotdienst beruhte. Je eine Seenotzentrale (Bremen, Swinemünde, Königs-berg) in den geplanten Küstenabschnitten: "Nord" (Raum Terschelling - westlich Warnemünde), "Ost" (Warnemünde - west-lich Rixhöft), "Ostpreußen" (Raum Rixhöft - Polangen) wurde mit einer Flugsicherungszentrale unter einem Leiter der Flug-sicherung (Nord, Ost Ostpreußen) zusammengefasst. Der Leiter der Flugsicherung erhielt die Dienststellung und Befugnisse eines Regimentskommandeurs und unterstand der jeweils in Frage kommenden Luftflotte (Lfl. 2 im Westen, Lfl. 1 im Osten, Lw. Kdo. Ostpreußen) unmittelbar. Zur Seenotzentrale Nord in Bremen gehörten die Bezirksstellen Norderney, List und Holtenau, zu den Zentralen Ost und Ostpreußen sollten die bis zum 15. August 1939 aufzustellenden Bezirksstellen Bug, Nest (zu Ost) und Pillau (zu Ostpreußen) treten. Die Auf-stellung des Leiters der Flugsicherung Nord erfolgte am 1. Mai 1939, die der Leiter der Flugsicherung Ost und Ostpreußen wurde auf den 1. Dezember 1939 verschoben und nicht mehr wirksam. [9]
Der sich abzeichnende Krieg mit Polen führte im August 1939 zu einer Umstellung dieser im April des Jahres festgelegten Friedensorganisation auf Kriegsverhältnisse und damit zu einer Trennung von Seenotdienst und Flugsicherung; denn die Zusammenarbeit beider Dienste hatte sich nicht bewährt. Im Mob-Falle sollte nun die Seenotzentrale (L) Nord nach Wilhelmshaven verlegt und einsatzmäßig dem Marinegruppenkommando West, die in Swinemünde aufzustellende Seenotzentrale (L) Ost einsatzmäßig dem Marinegruppenkommando Ost unterstellt werden. Die Bezirksstellen Holtenau und Pillau traten zu der Zentrale Ost. Truppendienstlich unterstanden die beiden Zentralen den Luftflottenkommandos, wirtschaftlich den Seefliegerhorstkommandanturen Wilhelmshaven und Swinemünde.[10] Auf Grund der im November 1939 endgültig verfügten Organisation des Seenot-dienstes wurde die truppendienstliche Unterstellung der See-notzentralen unter die Luftflotten aufgehoben. An ihre Stelle traten die Führer der Seeluftstreitkräfte (F.d. Luft) West und Ost, die dem am 30. Januar 1939 geschaffenen General der Luftwaffe beim Oberbefehlshaber der Marine (L. In. 8) truppendienstlich unterstanden. [11] Die einsatzmäßige (= taktische) Unterstellung unter die Marinegruppenbefehlshaber West und Ost blieb bestehen. [12]
Nach dem Ende des Frankreichfeldzuges wurde den Zentralen ein Seenotdienstführer als Führungsorgan der für den jewei-ligen Küstengroßbereich zuständigen Luftflotte übergeordnet. Aufgabe des Seenotdienstführers war es, die Weisungen für die Durchführung des Seenotdienstes in seinem Gebiet zu er-teilen und die Tätigkeit der unterstellten Seenotdienst-stellen zu überwachen. Der Seenotdienstführer erhielt die Dienststellung und die Disziplinarbefugnisse eines Regiments-kommandeurs. In Personalunion war er zugleich Kommandeur der Seenotgruppe. In dieser Eigenschaft unterstanden ihm die Seenotstaffeln in jeder Hinsicht, ausgenommen ihr Einsatz, der von den Seenotzentralen angeordnet wurde. [13]
Seenotdienstführer wurden erstmals in der zweiten Hälfte des Jahres 1940 bei den Luftflotten 3 und 2 im Westen, zunächst auf Grund eigener Initiative der Luftflotten, für die ausgedehnten Küsten im Atlantik und Kanal aufgestellt. [14] Sie führten die Nummern ihrer Luftflotten. Nach Verlegung der Luftflotte 2 in das Reich im Frühjahr 1941 für den späteren Osteinsatz übernahm der Seenotdienstführer Lfl. 3 das gesam-te Küstengebiet von der spanischen Grenze bis einschließ-lich Holland und führte ab 5. Juni 1941 die Bezeichnung Seenot-dienstführer 3 (West).
Entsprechende Führungsorgane des Seenotdienstes richtete man in der Folgezeit bis Mitte 1941 bei allen anderen in Frage kommenden Kommandobehörden der Luftwaffe ein: Seenotdienst-führer Norwegen, ab 1. Juni 1942 Seenotdienstführer 5 (Nord), Seenotdienstführer Mitte, Seenotdienstführer Mittelmeer. [15] Die Organisation des Seenotdienstes sah am 27. Mai 1941 wie folgt (siehe Anlage 1, Seite 7) aus. [16]
Ab dem 1. Juni 1942 trat eine Straffung der gesamten Organisation des Seenotdienstes in Kraft. [17] Die Seenotzentralen wurden in Seenotbereichskommandos und die Bezirksstellen in Seenotkommandos, umgewandelt. Der bisherige Leiter einer Seenotzentrale wurde Seenotbereichskommandeur im Range eines Gruppenkommandeurs. Die Besatzungen der Flugzeuge, Schiffe und Boote unterstanden ihm nunmehr einsatzmäßig und truppendienstlich. Die zu seinem Bereich gehörenden Schiffe und Boote wurden zu einer Flottille unter einem Flottillenchef, die Flugzeuge, soweit dies nicht schon der Fall war, zu einer Staf-fel unter einem Staffelkapitän zusammengefasst. Vermutlich in Verbindung mit dieser Umorganisation erhielten die Seenotbereichskommandos römische, die Seenotkommandos ara-bische Ziffern. Insgesamt waren an den Küsten vierzehn Seenotbereichskommandos und bis zu 35 Seenotkommandos stationiert. [18] Hierzu das Schaubild (siehe Anlage 2, Seite 8).
Im August 1944 wurde die bisher gut eingespielte Organisation des Seenotdienstes, um seine Führung zu vereinfachen und Personal einzusparen, auf Grund einer Verfügung des Generalstabs der Luftwaffe 2. Abteilung insgesamt aufgelöst, obwohl der keineswegs aufgeblähte Apparat des Seenotdienstes durch den Verlust beträchtlicher Küstengebiete (Atlantik, Mittelmeer, Schwarzes Meer) bereits reduziert war.[19]
Der Verfügung des Generalstabes zufolge waren nach Auflösung der Dienststellen des Seenotdienstführers, Seenotbereichskommandos, und Seenotkommandos die Seenotstaffeln und Seenotflottillen zu Seenotgruppen zusammenzulegen. Die Führung der neu geschaffenen Seenotgruppen sollte von der im jeweiligen Raum einsatzführenden Lw. Kommandostelle übernommen werden. Ihrer Führungsgruppe Ia wurde hierzu ein Seenotverbindungskommando zur einsatzmäßigen Beratung und Steuerung des Einsatzes zugeteilt. Zu den Flieger-Divisionen und Fliegerführern im Bereich der jeweiligen Luftflotte konnten Seenotverbindungsoffiziere abgestellt werden. Ein am 1. November 1944 vom General des Seewesens herausgegebenes Merkblatt, das Erläuterungen zu der Verfügung vom 19. August 1944 enthielt, übertrug überdies die Leitung der Seenotrettungen auch den über See fliegenden Verbänden. Diese Neuorganisation, die - bedingt durch die Kriegslage - erst allmählich und bei den in Frage kommenden Kommandostellen modifiziert in Gang kam, hat beträchtlich Kritik ausgelöst, weil die Führung und Durchführung der Seenotrettungen von der Küste aus erfolgen musste und nicht aus dem Hinterland, wo die Stäbe der Kommandostellen der Luftwaffe und auch die fliegenden Verbände lagen, die Befehlsgebung durch Einschaltung zu vieler Stellen zersplittert und in der Verfügung überdies unklar geregelt war, zu viele im Seenotdienst unerfahrene Führungskräfte beteiligt wurden. [20]

Auf der Ebene der Spitzenführung lag 1938/39 die "Betreuung und Beaufsichtigung" des Seenotdienstes bei der Lw. Inspektion der Seeflieger (L.In. 8), Referat 6. [21] Ab November 1939 wurde die "einheitliche Leitung des Seenotdienstes" dem General der Luftwaffe beim Oberbefehlshaber der Marine (Gen.d.Lw.b.Ob.d.M.) übertragen. [22] Hier war das Referat "8e Seenotdienst" für die Bearbeitung aller Fragen des Seenotdienstes zuständig. Mit Wirkung vom 1. Dezember 1938 wurde dieses Referat aufgelöst und stattdessen bei der L.In. 8 eine Gruppe "Seenotdienst" eingerichtet, zu deren Aufgaben gehörten u.a.:

   der Erlass von Anordnungen für den Seenotdienst
   die Zuteilung und Verlegung von Flugsicherungsfahrzeugen und Seenotflugzeugen
   die Inspizierung der Seenotdienststellen
   die Zusammenarbeit mit dem Oberkommando der Marine (OKM) usw.
   die Auswertung von Erfahrungen und Ausarbeitung von Vorschlägen
   die Bearbeitung von Vorschriften

Die Aufgaben der Gruppe "Seenotdienst" in der L.In. 8 gingen ab dem 16. Juli 1940 auf die neu gebildete Inspektion des Seenotdienstes der Lw. (L.In. 16) über. Nach deren Auflösung im Zuge der Umorganisation des Seedienstes der Luftwaffe wurden sie dann ab dem 29. August 1944 von der neu errichteten Dienststelle "Inspizient des See- und Seenotdienstes der Luftwaffe" beim General des Seewesens übernommen. Die Dienststellenbezeichnung lautete: General des Seewesens der Lw. (Inspizient des See- und Seenotdienstes). [25]
Anlage 1 und Anlage 2 (siehe Überlieferungsverweis)
Anmerkungen
[1] "Merkblatt des Seenotbereichskommandos (L) VI, Swinemünde, für die im Seenotbereich liegenden Lw. Dienst-stellen", B. Nr. 268/43, Abs. III (RL 29/8)
[2] fliegendes, seefahrendes, Nachrichten-, Flak-, allgemeines Personal
[3] He 59, Do 24, Breguet Bizerte u.a. Kühn, Volkmar: "Der Seenotdienst der deutschen Luft-waffe 1939-1945", S. 20 Heß, Carl, Otl. a.D.: "Der Seenotdienst der Luftwaffe im Zweiten Weltkrieg", Bl. 10 ff (ZA 3/13)
[4] Flugsicherungsschiffe, Flugbetriebsboote, Motorrettungsboote, u.a. Kühn, S. 205 ff, Heß, Bl. 6 ff (ZA 3/13
[5] Schlauchboote, Schwimmwesten, Farbbeutel, Seenotsignal-patronen, u.a. Heß, Bl. 14 ff (ZA 3/13)
[6] Seenotwelle, Jägersprechfunk, M.R.-Boots-Sprechfunk, Seenotferngespräch Heß, Bl. 17 ff (ZA 3/13)
[7] Dienstanweisung für den General der Luftwaffe beim Ob.d.M. u. Befehlshaber der Marinefliegerverbände: Genst. 2. Abt. Nr. 790/39 v. 8.3.39, Anl. 3 (RL 2 III/10)
Auflösung Lw.Kdo. See, Genst. 2. Abt. Nr. 680/39 v. 27.2.39 (RL 2 III/9)
[8] Die wichtigsten Verfügungen über den Aufbau des Seenotdienstes in der Zeit von 1939 - 1941 in (RL 2 III/256). Es fehlen jedoch Verfügungen mit Ausführungsbestimmungen.
[9] "Organisation der Flugsicherung über See und des Seenot-dienstes", Genst. 2. Abt. Nr. 1200/39 v. 12.4.39, 22.6.39, 4.8.39 (RL 2 III/256)
[10] "Vorläufige Organisation des Seenotdienstes im Kriege", Genst. 2. Abt. Nr. 2670/39 v. 30.8.39 (RL 2 III/256)
[11] Genst. 2. Abt. Nr. 680/39 v. 27.2.39, Abs. II (RL 2 III/9) Genst. 2. Abt. Nr. 7337/39 v. 3.11.39, Abs. II (RL 2III/18)
[12] "Organisation des Seenotdienstes (Luft) im Kriege", Genst. 2. Abt. Nr. 7927/39 v. 20.11.39 (RL 2 III/256)
[13] "Organisation des Seenotdienstes (L) im Kriege", Genst. 2. Abt. Nr. 6664/41 v. 27.5.41 (RL 2 III/256)
[14] Heß, Bl. 59, Abs. 2, Bl. 63, Abs. l
[15] Heß, Bl. 76 Genst. 2. Abt. Nr. 6664/41 v. 27.5.41 (RL 2 III/256)
[16] Genst. 2. Abt. Nr. 6664/41v. 27.5.41, Anl. 1-6 (RL 2III/256)
[17] Eine Verfügung Genst. d. Lw. 2. Abt. über die Umorganisation vom 1.6.42 ist nicht mehr vorhanden. Heß, S. 47, 77 ermerk KTB Nr. 2, Seenotdienstführer Norw. Bl. 5 u. 58 (RL 29/11)
[18] Püschel, Erich: "Die Seenotverbände der deutschen Luft-waffe und ihr Sanitätsdienst 1939 - 1945", S. 5 Kühn, S. 202 RL 29/21, RL 29/8, RL 29/12, RL 8/62, RL 7/204
[19] "Vereinfachung der Führung des Seenotdienstes d. Lw.", Chef Genst. Nr. 12266/44 (Gen.Qu. 2. Abt. IIA) v. 19.8.44
[20] Heß, Carl, Ltl. a.D.: "Wie wirkte sich in der Praxis die Verfügung betr. Vereinfachung der Führung des Seenotdienstes v. 18.8.44 in Verbindung mit dem vorläufigen Merkblatt v. 1.11.44 aus?" (ZA 3/101)
[21] Genst. 2. Abt. Nr. 808/38 v. 8.3.38 (RL 2 III/6) Genst. 2. Abt. Nr. 1200/39 v. 12.4.39 Abs. 9c (RL 2 III/256) Genst. 2. Abt. Nr. 680/39 v. 27.2.39 Abs. III, 9 (RL 2 III/9)
[22] Genst. 2. Abt. Nr. 7927/39 v. 20.11.39 mit Anl. 1 und 2 (RL 2 III/256)
[23] Goltz, Konrad Gen. Lt. a.D.: Notiz v. 23.5.55 (ZA 3/102) Vermerk in RL 2 VI/175
[24] "Umorganisation des Seedienstes d. Lw." Chef Genst. Nr. 12639/44 v. 29.8.44 Nr. l und 3 (RL 2 III256)
[25] Brief Sekretärin Herta Feistel an Gen.Ltd. a.D. K. Goltz v. 4.9.44 (ZA 3/108)
[26] Gröner, Erich: "Die Schiffe der deutschen Kriegsmarine und Luftwaffe 1939 - 1945 und ihr Verbleib", S. 57-58 Abendroth, Arno: "Die Schiffe und Boote der deutschen Seeflieger 1912 - 1976
Inhaltliche Charakterisierung
Das erhalten gebliebene Schriftgut der Dienststellen und Einheiten des Seenotdienstes (Luft) besteht überwiegend aus den Kriegstagebüchern des Seenotdienstführers Norwegen sowie einzelner Seenotzentralen (Seenotbereichskommandos) und Seenotbezirksstellen (Seenotkommandos) aus dem Bereich Nordsee, westliche Ostsee und ostwärtige Ostsee sowie Schwarzes Meer. Die Kriegstagebücher enthalten zum Teil detaillierte Angaben über den Einsatz bei gemeldeten Seenotfällen, während organisatorische Veränderungen und Personalangelegenheiten kaum Niederschlag gefunden haben. Unterlagen aus dem Bereich Mittelmeer, Atlantik und Kanalküste sind nicht mehr vorhanden. Informationen hierzu finden sich in den Ausarbeitungen und Notizen des Bestandes der Studiengruppe Luftwaffe der US-Historical Division, Karlsruhe. Von den fliegenden, im Seenotdienst eingesetzten Verbänden, den Seenotstaffeln, sind nur noch die Kriegstagebücher der 1. bis 5. Staffeln aus dem Jahre 1940 im Bestand der fliegenden Verbände (RL 10) überliefert. Logbücher und dazugehörige Anlagen sowie sonstige Aufzeichnungen der Seenotflottillen sind nicht erhalten.
Bestandsgeschichte
Die überlieferten Schriftgutsplitter stammen aus Rückführungen aus England an die Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, von wo sie 1968 an das Militärarchiv abgegeben wurden.
Archivische Bearbeitung
Der Bestand wurde bereit in den 1980er Jahren von Herrn Noack erschlossen und ein Findbuch erstellt. Juni 2009 wurde die Datensätze in die Datenbank des Bundesarchivs Basys-S eingegeben.
Überlieferungsverweis
RL 2 III Generalquartiermeister, RL 2 III/256:Organisationsbefehle
RL 4 General des Seewesens/General der Luftwaffe beim Oberbefehlshaber der Marine
RL 7 Luftflotten
RL 8 Truppenführungsstäbe der Fliegertruppe, RL 8/62: Merkblatt für den Seenotdienst der Luftwaffe im Schwarzen Meer v. 30. Jan. 1943
RL 10 Fliegende Verbände, Seenotstaffeln, RL 10/401, 402, 502, 533, 534
RM 6 Oberbefehlshaber der Kriegsmarine/General der Luftwaffe beim Oberbefehlshaber der Marine: Kriegstagebücher 1939-1944
ZA 3 Studiengruppe Luftwaffe der US-Historical Division, ZA 3/101, 102 und 108
ZA 3/13: "Der Seenotdienst der Luftwaffe im Zweiten Weltkrieg", Ausarbeitung von Oberstleutnant a. D. Carl Heß (unveröffentlicht)
Anlage 1(pdf- Datei 75 KB)
Anlage 2 (pdf - Datei 42 KB
Literatur
Abendroth, Arno: Die Schiffe und Boote der deutschen Seeflieger 1912-1976. Stuttgart 1977
Born, Karl: Rettung zwischen den Fronten - Seenotdienst der deutschen Luftwaffe 1939 - 1945. 3. überarbeitete Auflage Hamburg 2001
Gröner, Erich: Die Schiffe der deutschen Kriegsmarine und Luftwaffe 1939 - 1945 und ihr Verbleib. München 1976
Kühn, Volkmar: Der Seenotdienst der deutschen Luftwaffe 1939-1945. Stuttgart 1978
Püschel, Erich: Die Seenotverbände der deutschen Luftwaffe und ihr Sanitätswesen 1939 - 1945. Aufgaben, Leistungen, Probleme. Düsseldorf 1978
Amtsdrucksachen
RLD 3/92/2: LDv. 92/2 zum Seenotdienst der Lw., März 1939
RLD 10/164: Seenot-Merkblatt für Jagdflieger-, Sturzkampfflieger- und Zerstörerverbände, 1942
Benutzungsbedingungen
Grundlage für jede Benutzung von Archivgut des Bundes sind das Bundesarchivgesetz (BArchG) und die Bundesarchiv-Benutzungsverordnung (BArchBV).
Zitierweise
BArch RL 29/...
Endprovenienz: Dienststellen und Einheiten des Seenotdienstes der Luftwaffe
Bestandsart: Schriftgut
Umfang: 22 AE
Bereitstellendes Archiv: Bundesarchiv
Benutzungsort: Freiburg






Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü